Nutzungserlaubnis und Haftungsausschlusserklärung
1. Der Nutzer erhält hiermit die Erlaubnis die Trainingsstrecke in der Zeit vom …………….. bis ………………gegen Bezahlung eines Entgeldes von €…………..zu nutzen. Mit der Unterschrift unter diese Erklärung quittiert der Betreiber das vorgezeichnete Entgelt in voller Höhe erhalten zu haben.
2. Die Trainingsstrecke im Sinne dieser Erklärung erstreckt sich auch auf die Zufahrt und die Abstellflächen.
3. Die Nutzung der Trainingsstrecke ist nur unter Berücksichtung der Waldbrandwarnstufe zulässig.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, den übergebenen Berechtigungsnachweis ( Bändchen ) sowie die Zulassungspapiere , während der Nutzung der Trainingsstrecke bei sich zu tragen.
5. Der Betreiber ist berechtigt jederzeit die Vorlage des Berechtigungsnachweises und die Zulassungspapiere vom Nutzer zu verlangen.
6. Der Berechtigungsnachweis und diese Erklärung sind nicht auf Dritte übertragbar.
7. Einen Verlust des Berechtigungsnachweises und / oder der Kopie dieser Erklärung hat der Nutzer dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.
8. Mit der Unterschrift unter diese Erklärung stimmt der Nutzer folgender Erklärung ausdrücklich zu: „Über die Gefahren des Motorradfahrens bin ich mir voll bewusst. Die Nutzung der Trainingsstrecke erfolgt auf eigenem Risiko. Ich bin für meine Fahrweise selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn ich den vorgegebenen Richtungspfeilen (Streckenvorgabe) folge. Ein mutwilliges verlassen der Strecke ist unzulässig. Ich hafte für alle Schäden, die ich
a. eigenen Gegenständen ( insbesondere meinem Fahrzeug) und / oder
b. einem Gegenstand ( insbesondere Fahrzeug ) , welcher einem Dritten gehört, auch wenn der Dritte nicht Nutzer der Trainingsstrecke ist, und/oder
c. meinem eigenen Körper und / oder meiner eigenen Gesundheit und/oder
d. dem Körper eines Dritten und/oder an der Gesundheit eines Dritten, auch wenn der Dritte nicht Nutzer der Trainingsstrecke ist und/oder
e. der Trainingsstrecke und/oder der Natur zufüge.
9. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Betreiber noch dessen Erfüllungsgehilfen noch der Geländebesitzer für Personen- Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können.
10. Es ist mir bekannt, dass weder der Betreiber, seine Erfüllungsgehilfen, der Grundstückseigentümer noch Behörden für das Fehlverhalten anderer Nutzer oder unbefugter Nutzer haften.
11. Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, welche die Nutzung der Trainingsstrecke an mich stellt.
12. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
13. Der Betreiber empfiehlt dem Nutzer den Abschluss einer Unfallversicherung.
14. Der Nutzer erkennt die nachfolgenden Verhaltensregel an und verpflichtet sich diese zu befolgen:
a. Das Auffüllen von technischen Betriebsmitteln auf der Trainingsstrecke ist grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Abstellfläche. Beim Auffüllen von technischen Betriebsmitteln auf der Abstellfläche ist eine undurchlässige Unterlage zu-benutzen.
b. Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen o.ä. ist grundsätzlich untersagt.
c. Das Grillen, Anlegen und Endfachen von Feuerstellen ist auf dem gesamten Trainingsgelände untersagt.
d. Das Rauchen ist auf dem gesamten Trainingsgelände untersagt.
15. Verstößt der Nutzer gegen eine der vorgezeichneten Verhaltensregeln ist der Betreiber berechtigt den Nutzer für 4 Wochen von der Nutzung der Trainingsstrecke auszuschließen. In diesem Fall hat der Nutzer seine Berechtigungsnachweis an den Betreiber abzugeben. Der Nutzer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf (teilweise)
Erstattung des gezahlten Entgeltes.
16. Kann der Nutzer auf Verlangen des Betreibers seine Berechtigung zur Nutzung der Trainingsstrecke nicht nachweisen und/oder kann er eine Kopie dieser Erklärung und/oder die Zulassungspapiere nicht vorlegen,
so ist der Betreiber berechtigt, den Nutzer sofort von der Trainingsstrecke zu verweisen.
17. Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
18. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
19. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Erklärung berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Erklärung.
20. Der Betreiber erklärt mit seiner Unterschrift, dass ihm der Nutzer zur Identifikation und Überprüfung der Volljährigkeit einen Pass, Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument vorgelegt hat.
21. Mit der Unterschrift unter diese Erklärung bestätigt der Nutzer gleichzeitig, dass ihm ausreichend Gelegenheit zum Lesen dieser Erklärung gegeben wurde und er den Inhalt und die Bedeutung dieser Erklärung im vollen Umfang verstanden hat.